Satzung

Juni 30, 2016

Auszug aus der Satzung

§ 2

Zweck und Aufgaben der Stiftung

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion. Zum Stiftungszweck gehören die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung eines Gotteshauses, die Abhaltung von Gottesdiensten, die Erteilung von arabischem Sprach- und Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten, ferner die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Besoldung der Geistlichen und Moscheediener.

In den Rahmen dieses Stiftungszwecks fällt ebenso: die Förderung von Veranstaltungen, welche der Entfaltung der Religionsfreiheit und der Integration von Muslimen in Deutschland dienen. Außerdem die Förderung der Begegnungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in Deutschland im Dienste einer besseren Verständigung.

(2) Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt die Stiftung die Einladung und Unterbringung muslimischer Gelehrter zwecks Haltung von Vorträgen im Rahmen der korrekten Religionsausübung, die Durchführung von Informations- veranstaltungen, bilateralen Begegnungen, Filmvorträgen, die Veröffentlichung von Informations- und Diskussionsmaterial, für eine bessere Integration und Leben der Muslime in der deutschen Gesellschaft im Sinne eines Brückenbauens zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in Deutschland.