Mitgliedschaft

Juni 30, 2016

Jeder Muslim oder Muslim kann ab dem 16. Lebensjahr Mitglied werden.

Jedes Mitglied erhält :

  • ständig die neuesten Presseinformationen über Islamangelegenheiten aus der deutschen Presse.
  • ab einem halbem Jahr Mitgliedschaft kann man jedes Jahr eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht , Familienrecht sowie Verwaltungs- und Ausländerrecht in Düsseldorf sowie ab sofort auch Informationen von uns über Klassenfahrt, Schwimmunterricht usw. erhalten.
  • außerdem bieten wir eine Frauen- und eine Männergruppe für Stiftungsaktivitäten an.
  • Für Glaubensfragen steht selbstverständlich ständig ein islamischer Gelehrter zur Verfügung.

Wir verwalten deine Zakat ( ein Viertel, ein Drittel, die Hälfte oder die Ganze, wie in Sura At-Tauba [9:60] vom heiligen Qur’an geschrieben worden ist) ohne eigenen Profit.
Du darfst die höhe selbst wählen und dies vor Allah (t) verantworten.

Beispiel

 Monatseinkommen  Zahlung monatlich
zwischen 100-500 €  von 3,50 € bis 10 €
 zwischen 550-1000 €  von 7 € bis 15 €
zwischen 1050-1500 €  von 10 € bis 25 €
 ab 1500 €  von 15 € bis 30 €
 usw.  usw.


Wenn du mehr verdienst , sei großzügig !

Als anerkannte, selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts sind wir berechtigt dir am Ende des Jahres eine Bescheinigung für deine Steuererklärung auszustellen.